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Aktenzeichen 2548/88
Datum 20.12.1888
Leitsatz 74. Gehört der Fiskus, welcher die Einziehung falscher Münzen beansprucht, zu den im §. 478 St.P.O. bezeichneten Personen, welche einen rechtlichen Anspruch auf den Gegenstand der Einziehung haben, und steht demselben die Revision gemäß §. 479 St.P.O. zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF4A0299
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