1. Bewirkt die Ernennung eines Richters zum Mitgliede eines anderen Gerichtes sofortige Unfähigkeit desselben zur Funktion bei dem Gerichte, welchem er bisher angehörte?
2. Unter welchen Voraussetzungen liegt der Kauf und Verkauf einer Wahlstimme im Sinne des §. 109 St.G.B.'s vor? Ist hierzu auch die Feststellung erforderlich, daß die Übereinkunft auf die Ausübung des Wahlrechtes gegen die Überzeugung des Wählers gerichtet gewesen sei?
Wann ist eine öffentliche Ausspielung "veranstaltet"? Genügt hierzu bei einem lediglich auf den Verkauf von Losen gegründeten Spielplane eine vorläufige Ausschreibung, noch bevor die Lose herbeigeschafft und zur Abgabe verfügbar sind?
1. Begründet die Feststellung der Übertretung einer Amtspflicht nach §. 232 St.G.B.'s stets auch die Anwendung des §. 340?
2. Ist in Preußen der Patron, welcher als solcher Vorsitzender des Schulvorstandes ist, Beamter im Sinne des §. 340 St.G.B.'s?
3. Kann derselbe sich der Übertretung einer Amts- oder Berufspflicht im Sinne des §. 232 St.G.B.'s schuldig machen?
4. Steht dem Schulvorstande in Preußen ein Züchtigungsrecht gegen Schulkinder und in welchem Maße zu?
Wann liegt eine falsche Beurkundung im Sinne des §. 348 Abs. 1 St.G.B.'s vor? Unter welchen Voraussetzungen wird insbesondere der Charakter eines bloßen Entwurfes einer Beurkundung ausgeschlossen? Ist bezüglich der Unterordnung unter §. 348 Abs. 1 der mit der falschen Beurkundung verfolgte Zweck entscheidend? Ist der Gebrauch der Beurkundung ein Erfordernis des §. 348 Abs. 1 St.G.B.'s?
Was ist unter den Worten des §. 125 Ziff. 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) "unmittelbar aus dem Auslande beziehen" zu verstehen?
Ist das Abpflücken einzelner Blumen auf Gräbern der Kirchhöfe als Beschädigung von Grabmälern oder öffentlichen Anlagen strafbar, oder kann die Handlung auch unter den Gesichtspunkt der Entwendung, somit beim Vorhandensein bezüglicher Landesgesetze über Feldpolizei unter diese fallen?
1. Kann eine Nebenklage zugelassen werden, welche zu Protokoll eines beanftragten Richters gegeben wurde?
2. Darf eine Buße auch dann zuerkannt werden, wenn der sie fordernde Nebenkläger zur Hauptverhandlung nicht geladen werden konnte und in derselben unvertreten war?
3. Verlesung des Antrages auf Buße in der Hauptverhandlung.
4. Darf eine vom Angeklagten außergerichtlich an den Nebenkläger gezahlte Entschädigung bei Bemessung der Buße berücksichtigt werden, und kann dies insbesondere auch dann geschehen, wenn die Entschädigung nicht vom Angeklagten selbst, sondern von einer Versicherungsgesellschaft gezahlt wurde, bei welcher Angeklagter den Verletzten gegen Unfall versichert hatte?
5. Können mehrere Angeklagte wegen einer durch ihre Fahrlässigkeit herbeigeführten Körperverletzung unter solidarischer Haftung zur Buße verurteilt werden?
1. Ist das Vergehen der Nötigung durch Amtsmißbrauch auf solche Beamte zu beschränken, welchen eine Exekutivgewalt zusteht?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist das Erfordernis aus §. 339 St.G.B.'s, daß der angedrohte Mißbrauch der Amtsgewalt ein bestimmter sein müsse, als vorhanden anzunehmen?
Schafft der von einer Zwangsvollstreckung bedrohte Schuldner Bestandteile seines Vermögens beiseite, wenn er die von den Mietern seines Hauses zum voraus erhobenen Mietszinsen in seinen Nutzen verwendet?