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Aktenzeichen 1806/83

Datum 17.11.1883

Leitsatz 1. Begründet die Feststellung der Übertretung einer Amtspflicht nach §. 232 St.G.B.'s stets auch die Anwendung des §. 340? 2. Ist in Preußen der Patron, welcher als solcher Vorsitzender des Schulvorstandes ist, Beamter im Sinne des §. 340 St.G.B.'s? 3. Kann derselbe sich der Übertretung einer Amts- oder Berufspflicht im Sinne des §. 232 St.G.B.'s schuldig machen? 4. Steht dem Schulvorstande in Preußen ein Züchtigungsrecht gegen Schulkinder und in welchem Maße zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6400204

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