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Aktenzeichen 2210/83

Datum 15.11.1883

Leitsatz 1. Bewirkt die Ernennung eines Richters zum Mitgliede eines anderen Gerichtes sofortige Unfähigkeit desselben zur Funktion bei dem Gerichte, welchem er bisher angehörte? 2. Unter welchen Voraussetzungen liegt der Kauf und Verkauf einer Wahlstimme im Sinne des §. 109 St.G.B.'s vor? Ist hierzu auch die Feststellung erforderlich, daß die Übereinkunft auf die Ausübung des Wahlrechtes gegen die Überzeugung des Wählers gerichtet gewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B63D0197

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