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Aktenzeichen 2586/83

Datum 30.11.1883

Leitsatz Schafft der von einer Zwangsvollstreckung bedrohte Schuldner Bestandteile seines Vermögens beiseite, wenn er die von den Mietern seines Hauses zum voraus erhobenen Mietszinsen in seinen Nutzen verwendet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6460231

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