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Aktenzeichen 2197/83
Datum 22.11.1883
Leitsatz Wann ist eine öffentliche Ausspielung "veranstaltet"? Genügt hierzu bei einem lediglich auf den Verkauf von Losen gegründeten Spielplane eine vorläufige Ausschreibung, noch bevor die Lose herbeigeschafft und zur Abgabe verfügbar sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B63F0201
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