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Aktenzeichen 2468/83

Datum 29.11.1883

Leitsatz Ist das Abpflücken einzelner Blumen auf Gräbern der Kirchhöfe als Beschädigung von Grabmälern oder öffentlichen Anlagen strafbar, oder kann die Handlung auch unter den Gesichtspunkt der Entwendung, somit beim Vorhandensein bezüglicher Landesgesetze über Feldpolizei unter diese fallen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6430219

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