Eine Verurteilung wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht ist auch nicht im Wege der entsprechenden Anwendung des § 361 Abs. 1 Nr. 10 StGB. möglich, wenn es bei der Inanspruchnahme fremder Hilfe an der "Vermittelung der Behörde" fehlt.
Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig machen, daß er einen Schmuggel duldet, den die Schiffsmannschaft begeht?
Kann die Revision, die auf die Ablehnung der Entmannung beschränkt ist, dazu führen, daß auch die Sicherungsverwahrung und der Strafausspruch aufgehoben werden?
1. Schließt es die Mitverantwortlichkeit anderer aus, wenn der Fahrzeugführer nach dem § 5 Abs. 3 Satz 2 StrVerkO. verantwortlich ist?
2. Was ist i. S. der Nr. VII der AusfAnw. zum § 25 Abs. 1 StrVerkO. unter "Gegenständen" zu verstehen? Gilt diese Vorschrift der AusfAnw. auch für Fahrzeuge, oder sind für deren Kennzeichnung bei Dunkelheit nur die §§ 12, 20, 29 StrVerkO. maßgebend?
3. Genügen Rückstrahler, die nach dem § 29 StrVerkO. ordnungsmäßig angebracht sind, unter allen Umständen, um ein Verschulden dessen auszuschließen, der für die Beleuchtung verantwortlich ist, wenn bei Dunkelheit ein anderer mit dem Fahrzeug zusammenstößt und dadurch ein Unfall verursacht wird?
Haben die Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Gebäuden usw., wenn sie die "polizeiliche Anmeldung" der "Gewerbebetriebe" erfordern, die im § 14 GewO. vorgeschriebene Anmeldung im Auge, wonach es sich um selbständige Betriebe handeln muß? Was ist unter einem selbständigen Betriebe zu verstehen?
Die Bescheinigung einer Polizeibehörde, daß eine bestimmte Person die Unterschrift unter einem Schriftstück vor der Behörde vollzogen habe, ist eine öffentliche Urkunde.
1. Kann zu einem rechtlich vollendeten Verbrechen der Brandstiftung durch Unterlassen noch Beihilfe geleistet werden?
2. Ist der Versicherte, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist, verpflichtet, in seinen Wirtschaftsgebäuden einen Brand zu löschen, den jemand anders dort gelegt hat? Ist der Erbhofbauer hierzu verpflichtet?
3. Kann im Wege der entsprechenden Anwendung eines Strafgesetzes nach dem § 2 StGB. gestraft werden, wenn Vorsatz, bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit verneint werden?
Kann die Vorschrift des § 173 StGB. auf Grund des § 2 StGB. n. F. allgemein auf unzüchtige Handlungen ausgedehnt werden, die nicht in der Vollziehung des Beischlafes bestehen?