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Aktenzeichen 5 D 174/37
Datum 12.04.1937
Leitsatz Kann die Revision, die auf die Ablehnung der Entmannung beschränkt ist, dazu führen, daß auch die Sicherungsverwahrung und der Strafausspruch aufgehoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4460178
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