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Aktenzeichen 5 D 130/37
Datum 22.04.1937
Leitsatz Kann die Vorschrift des § 173 StGB. auf Grund des § 2 StGB. n. F. allgemein auf unzüchtige Handlungen ausgedehnt werden, die nicht in der Vollziehung des Beischlafes bestehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F44D0196
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