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Aktenzeichen 5 D 130/37

Datum 22.04.1937

Leitsatz Kann die Vorschrift des § 173 StGB. auf Grund des § 2 StGB. n. F. allgemein auf unzüchtige Handlungen ausgedehnt werden, die nicht in der Vollziehung des Beischlafes bestehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F44D0196

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