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Aktenzeichen 2 D 10/37
Datum 22.04.1937
Leitsatz 1. Kann zu einem rechtlich vollendeten Verbrechen der Brandstiftung durch Unterlassen noch Beihilfe geleistet werden? 2. Ist der Versicherte, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist, verpflichtet, in seinen Wirtschaftsgebäuden einen Brand zu löschen, den jemand anders dort gelegt hat? Ist der Erbhofbauer hierzu verpflichtet? 3. Kann im Wege der entsprechenden Anwendung eines Strafgesetzes nach dem § 2 StGB. gestraft werden, wenn Vorsatz, bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit verneint werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F44C0193
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