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Aktenzeichen 3 D 1091/36

Datum 19.04.1937

Leitsatz Haben die Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Gebäuden usw., wenn sie die "polizeiliche Anmeldung" der "Gewerbebetriebe" erfordern, die im § 14 GewO. vorgeschriebene Anmeldung im Auge, wonach es sich um selbständige Betriebe handeln muß? Was ist unter einem selbständigen Betriebe zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F44A0190

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