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Aktenzeichen 3 D 759/36

Datum 19.04.1937

Leitsatz Die Bescheinigung einer Polizeibehörde, daß eine bestimmte Person die Unterschrift unter einem Schriftstück vor der Behörde vollzogen habe, ist eine öffentliche Urkunde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F44B0193

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