1. Wie weit reicht die Gehorsamspflicht des SA.-Mannes? 2. Wann befreit in der SA. ein Befehl den Untergebenen von der eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit?
Ist das Fehlen des Strafantrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit einer Fortsetzungstat von Bedeutung, wenn diese neben Teilhandlungen, die nur auf Antrag verfolgbar sind, auch solche umfaßt, für die kein Strafantrag erforderlich ist?
Ist der § 180 Abs. 3 StGB. auch dann anzuwenden, wenn nicht an Dirnen vermietet, sondern die Wohnung gewährt wird, um einer nicht gewerbsmäßigen Unzucht Vorschub zu leisten? Wie ist in diesem Falle die Vermietung von Schlafstellen zu beurteilen; fällt sie unter den § 49 a MieterSchG.? Wann liegt Ausbeutung vor?
Kann der preußische Notar Untreue begehen: dem Staate gegenüber dadurch, daß er die Gebührenanteile dem Staate vorenthält, die er nach der VO. v. 12. September 1931 -- abgeändert durch die VOen. v. 14. März/25. November 1932 -- abliefern muß, dem Auftraggeber gegenüber dadurch, daß er, um Mehreinnahmen zu erzielen, geflissentlich eine Form der Beurkundung wählt, die den Auftraggeber unnötigerweise mit Mehrkosten belastet?
1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch einen vertragsmäßigen Anspruch auf Provisionen für erst künftig abzuschließende Geschäfte als Vermögensbestandteil anzugeben?
2. Ist es hierfür erheblich, ob er aus den Provisionen seine Reisekosten decken muß oder für diese eine andere Deckung, z. B. feste Reisegebührnisse, erhält?
Unter welchen Voraussetzungen kann die Abweisung der Unterhaltsklage, die auf falschen Angaben der Kindesmutter über den Erzeuger ihres unehelichen Kindes beruht, für den zuständigen Fürsorgeverband i. S. des § 263 StGB. eine Vermögensbeschädigung mit sich bringen?
Die Vorschrift des § 164 StGB. ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Täter eine strafbare Handlung vortäuscht, ohne eine bestimmte Person zu verdächtigen.
Ist das "Konzentrieren" von Wein im "Vakuumverfahren" (Verdampfen eines Teiles des Wassergehaltes unter verdünnter Luft) eine nach dem § 4 WeinG. verbotene Kellerbehandlung, oder gilt dafür der § 5 Abs. 3 WeinG.? Ist es ein "Verfälschen" i. S. des § 4 Nr. 1 LMG.?