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Aktenzeichen 2 D 52/37
Datum 12.07.1937
Leitsatz Ist das Fehlen des Strafantrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit einer Fortsetzungstat von Bedeutung, wenn diese neben Teilhandlungen, die nur auf Antrag verfolgbar sind, auch solche umfaßt, für die kein Strafantrag erforderlich ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F46D0286
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