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Aktenzeichen 1 D 434/37
Datum 16.07.1937
Leitsatz Gehört es zum Tatbestand der Erpressung, daß gerade der Genötigte an seinem Vermögen geschädigt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F46F0291
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