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Aktenzeichen 1 D 710/36

Datum 30.07.1937

Leitsatz 1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch einen vertragsmäßigen Anspruch auf Provisionen für erst künftig abzuschließende Geschäfte als Vermögensbestandteil anzugeben? 2. Ist es hierfür erheblich, ob er aus den Provisionen seine Reisekosten decken muß oder für diese eine andere Deckung, z. B. feste Reisegebührnisse, erhält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4720300

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