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Aktenzeichen 1 D 177/37

Datum 17.08.1937

Leitsatz Ist das "Konzentrieren" von Wein im "Vakuumverfahren" (Verdampfen eines Teiles des Wassergehaltes unter verdünnter Luft) eine nach dem § 4 WeinG. verbotene Kellerbehandlung, oder gilt dafür der § 5 Abs. 3 WeinG.? Ist es ein "Verfälschen" i. S. des § 4 Nr. 1 LMG.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4750308

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