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Aktenzeichen 3 D 495/37

Datum 28.07.1937

Leitsatz Kann der preußische Notar Untreue begehen: dem Staate gegenüber dadurch, daß er die Gebührenanteile dem Staate vorenthält, die er nach der VO. v. 12. September 1931 -- abgeändert durch die VOen. v. 14. März/25. November 1932 -- abliefern muß, dem Auftraggeber gegenüber dadurch, daß er, um Mehreinnahmen zu erzielen, geflissentlich eine Form der Beurkundung wählt, die den Auftraggeber unnötigerweise mit Mehrkosten belastet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4710295

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