Begeht der Bevollmächtigte eine Falschbeurkundung (§ 271 StGB.), wenn er unter Verschweigung des Vollmachtverhältnisses vorsätzlich bewirkt, daß er in einer notariellen Verhandlung, die die Beurkundung von Rechtsgeschäften zum Gegenstande hat, mit dem Namen des Vollmachtgebers bezeichnet wird?
1. Irrtum über die Zuständigkeit zur Erteilung der im § 367 Nr. 3 StGB. vorgesehenen polizeilichen Erlaubnis.
2. Können ein Vergehen gegen § 8 Nr. 1 OpG. v. 30. Dezember 1920 und eine Übertretung des § 367 Nr. 3 StGB. tateinheitlich zusammentreffen, wenn die Übertretung durch unerlaubte Überlassung eines Giftes oder einer Arznei der im § 1 OpG. bezeichneten Art begangen worden ist?
Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann einen Verstoß gegen § 193 GVG. dar, wenn der Zeuge zu den Personen gehört, denen die Anwesenheit gestattet werden kann?
1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten Notverordnung v. 6. Oktober 1931 enthaltene Vorschrift über die Zuständigkeit der Strafkammern als erkennender Gerichte der ersten Instanz rechtsgültig?
2. Was bedeutet "absichtlich" im § 312 HGB.?
Ist § 25 Abs. 1 Nr. 2 SchußwG. anwendbar, wenn der Täter mit einer Schußwaffe, die er unbefugt führt, gegen einen anderen eine Gewalttätigkeit begeht, die nicht nach § 5 der VO. des RPräs. zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen v. 28. März 19311, sondern nach einer andern, höhere Strafe androhenden Vorschrift zu bestrafen ist?
1. Kann das von einem Rechtsanwalt ohne Vollmacht eingelegte Rechtsmittel durch nachträgliche Genehmigung des Angeklagten wirksam werden?
2. Welche Bedeutung hat es, wenn für einen Beteiligten, der Berufung eingelegt hat, die Erklärung abgegeben wird, es solle anstatt der Berufung die von dem Verteidiger eingelegte Sprungrevision durchgeführt werden?
Gilt der Rechtssatz, daß die Zahlungseinstellung oder die Konkurseröffnung mehrere an sich in Tatmehrheit stehende Bankerotthandlungen zu einer Handlungseinheit vereinigt, auch bei Handlungen Dritter gegen § 242 KO.?
Erstreckt sich das nach § 13 RepSchG. 1930 erlassene Verbot einer periodischen Druckschrift auf die vor dem Verbot erschienenen Nummern, insbesondere auf diejenige, die zu dem Verbot Anlaß gegeben hat?
1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung anordnet, die Beteiligten darauf hinweisen, daß sie der Blutentnahme widersprechen können?
2. Kann eine Person, der eine Blutprobe zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung durch einen Sachverständigen entnommen worden ist, der Vernehmung des Sachverständigen und der Verwertung des Gutachtens unter Berufung auf § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 76 StPO. widersprechen? Zum Begriff des "Anvertrauens" im § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO. und im § 300 StGB.