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Aktenzeichen II 662/32

Datum 22.09.1932

Leitsatz Begeht der Bevollmächtigte eine Falschbeurkundung (§ 271 StGB.), wenn er unter Verschweigung des Vollmachtverhältnisses vorsätzlich bewirkt, daß er in einer notariellen Verhandlung, die die Beurkundung von Rechtsgeschäften zum Gegenstande hat, mit dem Namen des Vollmachtgebers bezeichnet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF6C0356

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