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Aktenzeichen II 501/32
Datum 23.05.1932
Leitsatz Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann einen Verstoß gegen § 193 GVG. dar, wenn der Zeuge zu den Personen gehört, denen die Anwesenheit gestattet werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF500252
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