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Aktenzeichen I 272/32

Datum 26.04.1932

Leitsatz 1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung anordnet, die Beteiligten darauf hinweisen, daß sie der Blutentnahme widersprechen können? 2. Kann eine Person, der eine Blutprobe zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung durch einen Sachverständigen entnommen worden ist, der Vernehmung des Sachverständigen und der Verwertung des Gutachtens unter Berufung auf § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 76 StPO. widersprechen? Zum Begriff des "Anvertrauens" im § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO. und im § 300 StGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF570273

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