Kann nach §. 16 Abs. 1 des Nahrungsmittelgesetzes die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung auf Kosten des Schuldigen angeordnet werden, wenn der letztere wegen Betruges aus §. 263 St.G.B.'s in idealer Konkurrenz mit dem Vergehen aus §. 10 Ziff. 1 des ersterwähnten Gesetzes verurteilt ist?
1. Ist bei Bestehen der Gütergemeinschaft unter Eheleuten die Ehefrau ohne Zustimmung und selbst gegen den Willen des nach dem bürgerlichen Gesetze zur Verfügung über das gemeinschaftliche Vermögen ausschließlich berufenen Ehemannes gemäß §. 247 St.G.B.'s zu wirksamem Strafantrage berechtigt?
2. Hat infolge einer von der Staatsanwaltschaft wegen Nichtanwendung der Vorschrift des §. 502 St.P.O. mit Recht eingelegten Revision das Revisionsgericht selbst demjenigen, welcher durch zurückgenommenen Strafautrag Kosten veranlaßt hat, solche aufzuerlegen?
1. Schließt der Umstand, daß der Verletzte von dem Übel bereits vor dessen Kundgebung bedroht war und ihm durch die letztere der Weg zur Abwendung gezeigt wurde, das Begriffsmerkmal der Nötigung durch Drohung im Thatbestande der Erpressung aus? Erfordert dieses Merkmal einen besonderen Grad der Einwirkung auf den fremden Willen?
2. Ist der mittels Drohung erstrebte Vermögensvorteil darum kein rechtswidriger im Sinne des Thatbestandes der Erpressung, weil das angedrohte Übel in der Befugnis des Nötigenden oder in der Unterlassung dieser Befugnis das Aufgeben eines anderweiten Vermögensvorteiles liegt?
Enthält der Mißbrauch des einer bestimmten Person unter Beschränkungen erteilten Erlaubnisscheines zur Vieheinfuhr durch eine andere Person eine Kontrebande?
Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß eine "Materie" Gegenstand des Strafgesetzbuches ist?
Ist der Schutz gegen Beeinträchtigung des freien Bietens bei öffentlicher Versteigerung als eine solche Materie anzusehen? Giebt es eine Materie des strafbaren Eigennutzes?
Welche Bedeutung haben die im Reichstage ausgesprochenen Ansichten für die Anwendung des Art. 2 des Einf.-Ges. zum Strafgesetzbuche in Elsaß-Lothringen vom 30. August 1871?
1. Darf der verantwortliche Redakteur einer periodischen Druckschrift, deren Inhalt strafbar ist, in seiner Person begründete Strafausschließungsgründe, namentlich aus §. 59 St.G.B.'s, geltend machen?
2. Ist, wenn der verantwortliche Redakteur einer Beleidigungen enthaltenden periodischen Druckschrift sein Bewußtsein der Beleidigung bestritten hat, damit schon ein Strafausschließungsgrund präzisiert behauptet?
Ist es ein Revisionsgrund, wenn der Eröffnungsbeschluß (§. 205 St.P.O.) bezw. der Beschluß, durch welchen ein Gericht anderer Ordnung seine Unzuständigkeit ausspricht (§. 270 St.P.O.), in der Hauptverhandlung vor dem Gerichte höherer Ordnung nicht verlesen ist?