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Aktenzeichen 349/84

Datum 27.03.1884

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß eine "Materie" Gegenstand des Strafgesetzbuches ist? Ist der Schutz gegen Beeinträchtigung des freien Bietens bei öffentlicher Versteigerung als eine solche Materie anzusehen? Giebt es eine Materie des strafbaren Eigennutzes? Welche Bedeutung haben die im Reichstage ausgesprochenen Ansichten für die Anwendung des Art. 2 des Einf.-Ges. zum Strafgesetzbuche in Elsaß-Lothringen vom 30. August 1871?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7460220

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