Ist die Ehefrau berechtigt, Strafantrag wegen Hausfriedensbruches zu stellen, wenn sich der Hausfriedensbruch auf die Wohnung des Ehemannes bezog? insbesondere in dem Falle, wenn der Ehemann innerhalb der Antragsfrist ohne Stellung des Strafantrages verstorben ist?
1. Ist die Beihilfe zu einer solchen Hauptthat strafbar, welche wegen Unzurechnungsfähigkeit des Thäters nicht bestraft werden kann?
2. Ist insbesondere die Beihilfe zu einer derartigen Hauptthat als Versuch der Beihilfe zu strofen?
Anwendbarkeit des §. 1 des Gesetzes vom 21. Mai 1878, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95), auf die bedingten Ein- und Durchfuhrverbote der Königl. sächsischen Verordnung vom 22. Februar 1882, betreffend die Ein- und Durchfuhr von Vieh aus Österreich-Ungarn.
Ist die Absicht desjenigen, welcher dem Inhaber fremder beweglicher Sachen die letzteren aus dessen Gewahrsam wegnimmt, lediglich um dieselben zu verpfänden und die Pfaudscheine dem Inhaber zurückzustellen, damit dieser die verpfändeten Sachen wieder einlöse, rechtlich geeignet, den diebischen Vorsatz auszuschließen? Kann es in einem solchen Falle von rechtlicher Bedeutung sein, daß der Diebstahl, wäre er gegen den Inhaber allein gerichtet, wegen des persönlichen Verhältnisses des letzteren zu dem Diebe und wegen fehlenden Strafantrages straflos zu bleiben hätte?
1. Kann die durch Täuschungsmittel erschlichene Auflösung eines zweiseitigen Vertrages abseiten des einen Kontrahenten an und für sich und ohne Rücksicht auf das Verhältnis der beiderseitigen Vertragsrechte zu einander das Thatbestandsmerkmal betrügerischer Vermögensbeschädigung erfüllen?
2. Kann in einer derartigen Vertragsaufhebung auch dann noch der Thatbestand vollendeten Betruges erkannt werden, wenn der Vertrag selbst auf arglistiger Täuschung des Betrügers durch den Betrogenen beruht und aus diesem Grunde für den Angeklagten rechtsunverbindlich war?
3. Bleibt eventuell in solchem Falle die Annahme versuchten Betruges zulässig?
1. Gehört zum Thatbestande des §. 348 St.G.B.'s, daß der Beamte, welcher wissentlich eine falsche Thatsache beurkundet, von der Rechtserheblichkeit derselben Kenntnis habe?
2. Läßt sich die Rechtserheblichkeit der falschen Beurkundung über Abgabe eines der Post zur Beförderung anvertrauten verschlossenen Briefes durch die Rechtserheblichkeit des Briefinhaltes begründen?
3. Unentschuldbarkeit des Irrtumes über das Merkmal der Rechtserheblichkeit.
Ist derjenige, welcher eine Mietzinsforderung durch Cession erworben hat, berechtigt, gegen den Miether, der aus der gemieteten Wohnung die von ihm eingebrachten Sachen wegnimmt, auf Bestrafung nach §. 289 St.G.B.'s anzutragen?
1. Ist nach der Strafprozeßordnung eine Unterscheidung zwischen Erklärung des Anschlusses an das Strafverfahren nur zum Zwecke der Buße und zwischen allgemeiner Anschlußerklärung zum Zwecke der Beteiligung an der Strafverfolgung rechtlich haltbar? Ist insbesondere aus §. 444 Abs. 3 St.P.O. zu folgern, daß dem Nebenkläger, welcher den Anschluß an das Strafverfahren nur zum Zwecke der Buße erklärt hat, gegen ein den Angeklagten freisprechendes Urteil ein Rechtsmittel nicht zustehe?
2. Abgrenzung des thatsächlichen Irrtums von dem Irrtum über das Strafgesetz auf dem Gebiete des Markenschutzgesetzes.