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Aktenzeichen 1310/84

Datum 09.06.1884

Leitsatz 1. Ist die Beihilfe zu einer solchen Hauptthat strafbar, welche wegen Unzurechnungsfähigkeit des Thäters nicht bestraft werden kann? 2. Ist insbesondere die Beihilfe zu einer derartigen Hauptthat als Versuch der Beihilfe zu strofen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B80F0056

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