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Aktenzeichen 1568/84

Datum 07.07.1884

Leitsatz 1. Kann die durch Täuschungsmittel erschlichene Auflösung eines zweiseitigen Vertrages abseiten des einen Kontrahenten an und für sich und ohne Rücksicht auf das Verhältnis der beiderseitigen Vertragsrechte zu einander das Thatbestandsmerkmal betrügerischer Vermögensbeschädigung erfüllen? 2. Kann in einer derartigen Vertragsaufhebung auch dann noch der Thatbestand vollendeten Betruges erkannt werden, wenn der Vertrag selbst auf arglistiger Täuschung des Betrügers durch den Betrogenen beruht und aus diesem Grunde für den Angeklagten rechtsunverbindlich war? 3. Bleibt eventuell in solchem Falle die Annahme versuchten Betruges zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8120072

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