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Aktenzeichen 1262/84

Datum 09.06.1884

Leitsatz Ist die Ehefrau berechtigt, Strafantrag wegen Hausfriedensbruches zu stellen, wenn sich der Hausfriedensbruch auf die Wohnung des Ehemannes bezog? insbesondere in dem Falle, wenn der Ehemann innerhalb der Antragsfrist ohne Stellung des Strafantrages verstorben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B80E0053

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