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Aktenzeichen 2032/84

Datum 16.09.1884

Leitsatz 1. Gehört zum Thatbestande des §. 348 St.G.B.'s, daß der Beamte, welcher wissentlich eine falsche Thatsache beurkundet, von der Rechtserheblichkeit derselben Kenntnis habe? 2. Läßt sich die Rechtserheblichkeit der falschen Beurkundung über Abgabe eines der Post zur Beförderung anvertrauten verschlossenen Briefes durch die Rechtserheblichkeit des Briefinhaltes begründen? 3. Unentschuldbarkeit des Irrtumes über das Merkmal der Rechtserheblichkeit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8130077

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