Was ist unter Abschluß der Vernehmung zu verstehen, bis zu welcher die Beeidigung eines Zeugen nach §. 60 St.P.O. aus besonderen Gründen ausgesetzt werden kann?
1. Gehört die Frage, ob ein Strafantrag rechtzeitig eingebracht worden sei, zur Schuldfrage?
2. Kann diese Frage von dem Gerichtshof erledigt werden, ohne in die Verhandlung der Sache eintreten zu müssen?
Ist der Thatbestand des Diebstahles zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht eingeschlichen hatte (St.G.B. §. 243 Ziff. 7), ausgeschlossen, wenn sich der Dieb zur Nachtzeit eingeschlichen und sofort nach dem Einschleichen gestohlen hat?
Ist es bei dem Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen zulässig, an die Geschworenen eine einzige Frage dahin zu stellen, ob je mildernde Umstände vorhanden seien?
1. Ist die im §. 51 Abs. 2 St.P.O. angeordnete Belehrung über das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses auch bei der Vernehmung von Personen nötig, welche nach §. 56 Ziff. 1 das. wegen Eidesunmündigkeit uneidlich zu vernehmen sind?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Revision auf Unterlassung der fraglichen Belehrung gestützt worden?
Verliert eine Pfändung, welche durch den zuständigen Beamten, mittels Besitzergreifung des beweglichen Gegenstandes der Zwangsvollstreckung bewirkt ist, an sich den Charakter der Pfändung, so daß die Beseitigung des Pfandes straflos wird, wenn der Beamte die Sache im Gewahrsam des Schuldners belassen hat, ohne die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich zu machen?
Kann das Gericht einen Zeugen, der in einer früheren Hauptverhandlung ordnungsmäßig beeidigt worden, in einer neuen Hauptverhandlung die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den früher geleisteten Eid versichern lassen, wenn die neue Hauptverhandlung infolge der Aufhebung des ersten Urteiles durch ein höheres Gericht notwendig geworden ist?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?