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Aktenzeichen 1767/80
Datum 12.07.1880
Leitsatz Was ist unter Abschluß der Vernehmung zu verstehen, bis zu welcher die Beeidigung eines Zeugen nach §. 60 St.P.O. aus besonderen Gründen ausgesetzt werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF570219
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