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Aktenzeichen 1887/80

Datum 12.07.1880

Leitsatz 1. Gehört die Frage, ob ein Strafantrag rechtzeitig eingebracht worden sei, zur Schuldfrage? 2. Kann diese Frage von dem Gerichtshof erledigt werden, ohne in die Verhandlung der Sache eintreten zu müssen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF590221

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