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Aktenzeichen 1766/80

Datum 17.09.1880

Leitsatz Kann das Gericht einen Zeugen, der in einer früheren Hauptverhandlung ordnungsmäßig beeidigt worden, in einer neuen Hauptverhandlung die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den früher geleisteten Eid versichern lassen, wenn die neue Hauptverhandlung infolge der Aufhebung des ersten Urteiles durch ein höheres Gericht notwendig geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF5F0234

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