zurück

Aktenzeichen 2212/80

Datum 07.09.1880

Leitsatz 1. Ist die im §. 51 Abs. 2 St.P.O. angeordnete Belehrung über das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses auch bei der Vernehmung von Personen nötig, welche nach §. 56 Ziff. 1 das. wegen Eidesunmündigkeit uneidlich zu vernehmen sind? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Revision auf Unterlassung der fraglichen Belehrung gestützt worden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF5C0228

Download PDF

zurück