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Aktenzeichen 2180/80

Datum 11.08.1880

Leitsatz Ist der Thatbestand des Diebstahles zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht eingeschlichen hatte (St.G.B. §. 243 Ziff. 7), ausgeschlossen, wenn sich der Dieb zur Nachtzeit eingeschlichen und sofort nach dem Einschleichen gestohlen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF5A0223

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