Wird in den Worten des §. 259 St.G.B.'s: "von denen er den Umständen nach annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind", ein fahrlässiges Verhalten des Thäters unter Strafe gestellt?
1. Fällt die bei drohender Exekution bewirkte Veräußerung von Sachen durch den berufenen Erben während einer nach preußischem Rechte laufenden Deliberationsfrist unter den §. 288 St.G.B.'s?
2. Darf der Anstifter, welcher bei der Ausführung Beihilfe leistet, wegen Anstiftung und Beihilfe in realem Zusammentreffen bestraft werden?
3. Findet bei dem zur Strafverfolgung erforderlichen Antrage eine Stellvertretung im Willen des Antragsberechtigten mit der Maßgabe statt, daß sein Generalbevollmächtigter den Strafantrag aus eigener Entschließung stellen darf?
4. Bleibt der Generalbevollmächtigte auch dann zur Stellung des Strafantrages befugt, wenn sein Vollmachtgeber inzwischen geisteskrank wird?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Hinweisung des Angeklagten auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes in Form der Fragestellung an die Geschworenen erfolgen?
2. Ist §. 217 St.G.B.'s auch auf die uneheliche Mutter anwendbar, wenn sie bei der Tötung ihres Kindes nur als Gehilfin eines anderen handelte?
3. Inwieweit deckt der Eid als Sachverständiger auch die Aussagen derselben Person als Zeuge?
4. Müssen Sachverständige ebenso wie Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden vernommen werden?
5. Enthält die in der Hauptverhandlung mündlich erfolgte Bestätigung eines auf den Sektionsbefund gegründeten schriftlichen Gutachtens seitens der begutachtenden Ärzte zugleich die mündlich erfolgte Bestätigung des verlesenen Protokolls über die Leichenöffnung?
6. Darf das Protokoll über die Leichenöffnung, im Gegensatz zu demjenigen über die Leichenschan, in der Hauptverhandlung verlesen werden?
7. Ist der Grund der Verlesung im Sitzungsprotokolle anzugeben?
1. Müssen in der Hauptverhandlung hervorgetretene Umstände, welche die That anders zu qualifizieren geeignet sind, zum Gegenstande ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen gemacht werden, wenn seitens eines Prozeßbeteiligten auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen worden ist?
2. Ist der Vorschrift des Art. 29 H.G.B.'s über die jährliche Bilanzziehung mit einer erst nach dem Schlusse des Geschäftsjahres begonnenen Ziehung der Bilanz genügt?
1. Erlangen landesrechtliche Bestimmungen über Verjährung und Strafumwandlungen rücksichtlich solcher strafbaren Handlungen, deren Materie durch das St.G.B. nicht berührt ist, Gesetzeskraft, auch wenn sie nach Einführung des R.St.G.B.'s in Geltung getreten sind?
2. Kann die Zurückverweisung einer Strafsache in die Voruntersuchung stattfinden, nachdem das Hauptverfahren eröffnet ist?
3. Findet nach solcher Zurückweisung oder wegen Mängel der Anklage in Wiedergabe der wesentlichen Ergebnisse der stattgehabten Ermittelungen (§. 198 St.P.O.) die Revision gegen das demnächst ergangene Strafurteil statt?
4. Ist die Revision gegen das Urteil zulässig, weil Aussagen des Angeklagten nicht in das Protokoll, sondern in eine nicht vollzogene Protokollbeilage aufgenommen sind?
5. Ist es eine schwere Urkundenfälschung, fällt es insbesondere unter den Gesichtspunkt eines beabsichtigten eigenen Vermögensvorteiles und einer beabsichtigten Vermögensbeschädigung des Fiskus, wenn der Angeklagte ihm gehörige Schriftstücke, welche als Beweismittel in einer Untersuchung wider ihn benützt werden sollen, verfälscht und von denselben zum Zwecke sich der drohenden Geldstrafe zu entziehen in der Untersuchung Gebrauch macht?
1. Ist die Idealkonkurrenz zwischen Betrugsversuch und erschwerter Urkundenfälschung deshalb ausgeschlossen, weil in der letzteren ein Betrugsversuch thatbestandlich bereits enthalten?
2. Muß im Falle des §. 268 St.G.B.'s der Vermögensvorteil ein rechtswidriger sein?
1. Kann im Schwurgerichtsverfahren das Urteil wegen Ablehnung einer vom Verteidiger an die Zeugen gerichteten Frage durch den Gerichtshof deshalb angefochten werden, weil die Geschworenen demnächst über den Gegenstand, auf welchen sich die abgelehnte Frage bezog, in ihrem Verdikt zu entscheiden hätten?
2. Kann in der falschen Beantwortung einer auf eine Vorbestrafung des Zeugen gerichteten Frage ein Meineid gefunden werden?
3. Läßt sich die Auslassung eines wesentlichen Merkmales des Thatbestandes in der von den Geschworenen bejahten Frage durch eine ergänzende Auslegung des Schwurgerichtshofes heilen?
4. Wenn die zur Erledigung der Anklage wegen wissentlichen Meineides gestellte und verneinte Hauptfrage ein wesentliches Thatbestandsmerkmal und das den Angeklagten wegen fahrlässigen Meineides verurteilende Erkenntnis des Schwurgerichtshofes eine förmliche Freisprechung von jener Anklage nicht enthält, darf alsdann der das Urteil auf Revision des Angeklagten aufhebende Revisionsrichter die Sache zur nochmaligen Verhandlung über die Anklage auch wegen wissentlichen Meineides zurückverweisen?
Liegt eine Unterschlagung vor, wenn der Mandatar Gelder, welche ihm zur Ausführung eines bestimmten Auftrages anvertraut sind, unter Anrechnung auf die ihm gegen den Auftraggeber zustehende Kostenforderung in seinen Nutzen verwendet?
Setzt die Anwendung des §. 283 St.G.B.'s voraus, daß der Kaufmann, welcher seine kaufmännischen Pflichten verletzt hat, auch noch zur Zeit seiner Zahlungseinstellung Kaufmann gewesen ist?