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Aktenzeichen 1099/80

Datum 08.05.1880

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Hinweisung des Angeklagten auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes in Form der Fragestellung an die Geschworenen erfolgen? 2. Ist §. 217 St.G.B.'s auch auf die uneheliche Mutter anwendbar, wenn sie bei der Tötung ihres Kindes nur als Gehilfin eines anderen handelte? 3. Inwieweit deckt der Eid als Sachverständiger auch die Aussagen derselben Person als Zeuge? 4. Müssen Sachverständige ebenso wie Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden vernommen werden? 5. Enthält die in der Hauptverhandlung mündlich erfolgte Bestätigung eines auf den Sektionsbefund gegründeten schriftlichen Gutachtens seitens der begutachtenden Ärzte zugleich die mündlich erfolgte Bestätigung des verlesenen Protokolls über die Leichenöffnung? 6. Darf das Protokoll über die Leichenöffnung, im Gegensatz zu demjenigen über die Leichenschan, in der Hauptverhandlung verlesen werden? 7. Ist der Grund der Verlesung im Sitzungsprotokolle anzugeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF3C0153

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