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Aktenzeichen 728/80
Datum 28.04.1880
Leitsatz Wird in den Worten des §. 259 St.G.B.'s: "von denen er den Umständen nach annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind", ein fahrlässiges Verhalten des Thäters unter Strafe gestellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF390140
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