1. Begründet die Ablehnung eines Beweisantrages in der Hauptverhandlung ohne motivierten Beschluß die Revision?
2. Kann die Abhör eines vom Angeklagten durch den Gerichtsvollzieher geladenen und erschienenen Zeugen deshalb abgelehnt werden, weil er der Verhandlung vor seiner Vernehmung beigewohnt hat?
1. Erstreckt sich die infolge der Einleitung der Subhastation eintretende Beschlagnahme des Grundstückes nach preußischem Rechte auch auf die abgesonderten Früchte, welche noch auf dem Grundstücke vorhanden sind?
2. Ist der Irrtum über das Vorhandensein eines zum gesetzlichen Thatbestande gehörenden Thatumstandes dem Thäter zuzurechnen, wenn derselbe durch Unkenntnis einer dem Civilrecht angehörenden Rechtsnorm veranlaßt ist?
1. Wer ist im Sinne des §. 65 St.G.B.'s der Verletzte? 2. Ist im Geltungsbereich des preuß. allg. Landrechtes, bez. der preuß. Vormundschaftsordnung die uneheliche Mutter als solche gesetzliche Vertreterin ihres Kindes?
Steht der Annahme des Kausalzusammenhanges zwischen der Handlung und dem Erfolge eine eigene, zur Herbeiführung des Todes mitwirksam gewesene, Fahrlässigkeit des Getöteten entgegen?
1. Kommt die Straflosigkeit der Brandstiftung nach §. 310 St.G.B.'s dadurch zum Wegfall, daß der Thäter dritte Personen zum Löschen des Feuers herbeigerufen hatte?
2. Ist "Entdeckung" der That identisch mit einer bloßen Wahrnehmung derselben?
3. Wird §. 310 St.G.B.'s erst dadurch ausgeschlossen, daß nach Vollendung der Brandstiftung durch wirkliches Brennen des Gebäudes noch ein weiterer Schaden eingetreten ist?
Erscheint der §. 264 Abs. 1 St.P.O. verletzt, wenn dem im Eröffnungsbeschlusse enthaltenen §. 243 Ziff. 4 St.G.B.'s in dem Urteile der §. 246 St.G.B.'s substituiert wird, ohne daß der Angeklagte zuvor auf diese Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen worden war?
Wie muß der Gewerbsbetrieb eines Schneiders, welcher keinen Laden hält, beschaffen sein, wenn derselbe über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgehen soll?
1. Begründet der §. 255 St.P.O. ein Recht auf Verlesung der daselbst genannten Schriftstücke, auch wenn das Gericht solche für unerheblich erachtet?
2. Gehören Schriftstücke, welche der Angeklagte zu den Akten eingereicht hat, schon deshalb zu den "herbeigeschafften Beweismitteln" im Sinne des §. 244 Abs. 1 St.P.O.?
Steht es der baren Auszahlung der Löhne gleich, wenn den Arbeitern an Lohnes statt eine schriftliche Urkunde übergeben wird, wodurch sie ermächtigt werden, von einer bestimmten Person Waren bis zu einem gewissen Geldbetrage, welchen nicht sie selbst, sondern ein Dritter zu zahlen übernahm, sich verabfolgen zu lassen?