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Aktenzeichen 808/80

Datum 15.04.1880

Leitsatz 1. Begründet die Ablehnung eines Beweisantrages in der Hauptverhandlung ohne motivierten Beschluß die Revision? 2. Kann die Abhör eines vom Angeklagten durch den Gerichtsvollzieher geladenen und erschienenen Zeugen deshalb abgelehnt werden, weil er der Verhandlung vor seiner Vernehmung beigewohnt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEAB0366

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