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Aktenzeichen 1049/80

Datum 03.05.1880

Leitsatz 1. Kommt die Straflosigkeit der Brandstiftung nach §. 310 St.G.B.'s dadurch zum Wegfall, daß der Thäter dritte Personen zum Löschen des Feuers herbeigerufen hatte? 2. Ist "Entdeckung" der That identisch mit einer bloßen Wahrnehmung derselben? 3. Wird §. 310 St.G.B.'s erst dadurch ausgeschlossen, daß nach Vollendung der Brandstiftung durch wirkliches Brennen des Gebäudes noch ein weiterer Schaden eingetreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEAF0375

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