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Aktenzeichen 461/80

Datum 16.04.1880

Leitsatz 1. Erstreckt sich die infolge der Einleitung der Subhastation eintretende Beschlagnahme des Grundstückes nach preußischem Rechte auch auf die abgesonderten Früchte, welche noch auf dem Grundstücke vorhanden sind? 2. Ist der Irrtum über das Vorhandensein eines zum gesetzlichen Thatbestande gehörenden Thatumstandes dem Thäter zuzurechnen, wenn derselbe durch Unkenntnis einer dem Civilrecht angehörenden Rechtsnorm veranlaßt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEAC0368

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