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Aktenzeichen 567/80

Datum 19.04.1880

Leitsatz Steht es der baren Auszahlung der Löhne gleich, wenn den Arbeitern an Lohnes statt eine schriftliche Urkunde übergeben wird, wodurch sie ermächtigt werden, von einer bestimmten Person Waren bis zu einem gewissen Geldbetrage, welchen nicht sie selbst, sondern ein Dritter zu zahlen übernahm, sich verabfolgen zu lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEB30385

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