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Aktenzeichen 569/80
Datum 16.04.1880
Leitsatz 1. Wer ist im Sinne des §. 65 St.G.B.'s der Verletzte? 2. Ist im Geltungsbereich des preuß. allg. Landrechtes, bez. der preuß. Vormundschaftsordnung die uneheliche Mutter als solche gesetzliche Vertreterin ihres Kindes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEAD0370
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