10. Ist die durch §. 295 St.G.B.'s vorgeschriebene Einziehung des Gewehres, welches der Thäter bei unberechtigtem Jagen bei sich geführt hat, auch dann geboten, wenn dasselbe vorher dem Eigentümer durch eine Strafthat entzogen wurde, wegen deren der Thäter in dem nämlichen Urteile neben dem Jagdvergehen bestraft wird?
!Y!St.G.B. §. 295.
!Y!St.P.O. §. 111.
11. Ist es einer Privatpostanstalt gestattet, gegen Bezahlung verschlossene Briefe zur Beförderung von einem mit Poststelle versehenen Orte an einen anderen Ort mit Poststelle zu übernehmen, dieselben gesammelt als Pakete u. dgl., wenn auch durch die Post, an eine mit ihr in Verbindung stehende Person oder Anstalt an jenem anderen Orte zu versenden und dort den Adressaten zustellen zu lassen?
Fällt dieses Verfahren unter die Begriffe des "Verschickens" und "Beförderns" im Sinne der §§. 1. 27 Ziff. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 1871, betreffend das Postwesen des Deutschen Reiches? (R.G.Bl. S. 347.)
Welches sind die Voraussetzungen einer sog. gemischt-gerichtlichen Untersuchung in Bayern?
Genügt insbesondere für deren Annahme die Beteiligung von Civil- und Militärpersonen bei einem und demselben "Vorfalle"?
Ist die Prüfung der Zuständigkeit (örtliche oder sachliche?) von seiten des Civilgerichtes an ein bestimmtes Prozeßstadium gebunden?
Kann die irrigerweise vom Civilgerichte angenommene Zuständigkeit über Militärpersonen dadurch begründet werden, daß die Militärbehörde die Aburteilung überläßt?
13. 1. Begriff des Verbreitens verbotener Druckschriften im Sinne des §. 19 des Sozialistengesetzes vom 21. Oktober 1878.
2. a) Begriff des öffentlichen Kollektierens im Sinne der Instruktion für die preußischen Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825 §. 11 Nr. 4 b (preuß. G.S. 1826 S. 1).
b) Entbehrt die Polizeiverordnung für Berlin vom 19. Februar 1867, betreffend das Kollektenwesen, der rechtlichen Gültigkeit?
Subjektives Schuldmoment bei dem Vergehen des §. 186 St.G.B.'s. Mangel des Bewußtseins des Thäters, daß seine Äußerung auf den Verletzten bezogen werden könne.
45. Kann ein in einer Versammlung, welche eine Vereinsversammlung nicht darstellt, zur Ausführung von Beschlüssen der Versammlung auf längere Dauer bestellter Ausschuß als ein Verein im Sinne des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 (G.S. S. 277) angesehen werden?
46. Strafzumessung im Falle des Zusammentreffens einer Kontrebande mit einer anderen Strafthat. Ist insbesondere eine Freiheitsstrafe allein aus dem die andere That bedrohenden Gesetze zu bemessen? Und gilt dieselbe Regel auch für den Fall des Zusammentreffens der komplottmäßigen Kontrebande mit einer anderen Strafthat?
!Y!Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 §§. 134. 146. 158 (B.G.Bl. S. 317).
!Y!St.G.B. §. 73.
47. Welche Bedeutung haben die Eintragungen im Handelsregister? Macht sich derjenige, welcher durch seine Anmeldung wissentlich einen thatsächlich unrichtigen Eintrag in dieselben bewirkt, des Vergehens des §. 271 St.G.B.'s schuldig?
49. Darf in der Hauptverhandlung die schriftliche Erklärung eines Gerichtsschreibers über Wahrnehmungen, welche dieser hinsichtlich einer Örtlichkeit gemacht hat, verlesen werden, wenn diese Wahrnehmungen im Auftrage des Untersuchungsrichters gemacht worden sind und die schriftliche Erklärung darüber einen Umstand betrifft, der bei der vorher stattgehabten Einnahme des Augenscheines durch den Untersuchungsrichter nicht aufgeklärt worden war?
!Y!St.P.O. §§. 248. 249. 255. 86. 185. 186. 224.