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Aktenzeichen 2141/88

Datum 02.11.1888

Leitsatz 46. Strafzumessung im Falle des Zusammentreffens einer Kontrebande mit einer anderen Strafthat. Ist insbesondere eine Freiheitsstrafe allein aus dem die andere That bedrohenden Gesetze zu bemessen? Und gilt dieselbe Regel auch für den Fall des Zusammentreffens der komplottmäßigen Kontrebande mit einer anderen Strafthat? !Y!Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 §§. 134. 146. 158 (B.G.Bl. S. 317). !Y!St.G.B. §. 73.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF2E0174

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