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Aktenzeichen 1101/88

Datum 02.07.1888

Leitsatz 11. Ist es einer Privatpostanstalt gestattet, gegen Bezahlung verschlossene Briefe zur Beförderung von einem mit Poststelle versehenen Orte an einen anderen Ort mit Poststelle zu übernehmen, dieselben gesammelt als Pakete u. dgl., wenn auch durch die Post, an eine mit ihr in Verbindung stehende Person oder Anstalt an jenem anderen Orte zu versenden und dort den Adressaten zustellen zu lassen? Fällt dieses Verfahren unter die Begriffe des "Verschickens" und "Beförderns" im Sinne der §§. 1. 27 Ziff. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 1871, betreffend das Postwesen des Deutschen Reiches? (R.G.Bl. S. 347.)

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF0B0045

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