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Aktenzeichen 1395/88

Datum 09.07.1888

Leitsatz Welches sind die Voraussetzungen einer sog. gemischt-gerichtlichen Untersuchung in Bayern? Genügt insbesondere für deren Annahme die Beteiligung von Civil- und Militärpersonen bei einem und demselben "Vorfalle"? Ist die Prüfung der Zuständigkeit (örtliche oder sachliche?) von seiten des Civilgerichtes an ein bestimmtes Prozeßstadium gebunden? Kann die irrigerweise vom Civilgerichte angenommene Zuständigkeit über Militärpersonen dadurch begründet werden, daß die Militärbehörde die Aburteilung überläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF0C0051

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