zurück

Aktenzeichen 2416/88

Datum 02.11.1888

Leitsatz 45. Kann ein in einer Versammlung, welche eine Vereinsversammlung nicht darstellt, zur Ausführung von Beschlüssen der Versammlung auf längere Dauer bestellter Ausschuß als ein Verein im Sinne des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 (G.S. S. 277) angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF2D0169

Download PDF

zurück